Matomo - Web Analytics

Schulbegleitung

Schulbegleitung (§35a SGB VIII & §112 SGB IX):

Schülerinnen und Schüler, die starke Einschränkungen im körperlichen, geistigen und/oder seelischen Bereich haben oder von solch einer Einschränkung bedroht sind, haben die Möglichkeit von einer begleitenden Person in ihrem Schulalltag unterstützt zu werden. Eine Abstimmung über die konkreten Inhalte und Ziele der Unterstützung erfolgt gemeinsam mit der Familie, der Schule und dem Jugendamt.