Streitbeilegung
Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer VerbraucherschlichtungsstelleDer Träger der Einrichtung bzw. die Einrichtung nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Nichts wird langsamer vergessen als eine Beleidigung und nichts eher als eine Wohltat.Martin Luther